barrierefreie Gestaltung mit Content-housing
(utf-8, rss)
©Jens Reusch “content-housing”
→ http://www.content-housing.de/barrierefreies Content-Management, eine kleine Einführung
Wer macht eigentlich die Richtlinien im Internet?
Auch wenn es keinen international autorisierten Herausgeber von Standards gibt, so haben die Empfehlungen des W3C's doch Standardcharakter. Beispiele für bisher vom W3C verabschiedete "Empfehlungen" sind HTML, XML, CSS und WCAG. Die Empfehlungen der W3C sind jedoch keineswegs willkürlicher Natur. Sie werden quasi mit Terminvorgaben zur Diskussion gestellt. Das W3C versteht sich als von Firmen unabhängige Komission.
Die Web Accessibility Initiative (WAI)
Die WAI, als Komission innerhalb der W3C, beschäftigt sich mit den Vorgaben, mit denen barrierefreies Internet verwirklicht werden kann. Als Empfehlung wurde 1999 die WCAG 1.0 herausgegeben. In ihr werden 14 Zugänglichkeitsrichtlinien (Anforderungen) für Web-Inhalte aufgeführt. In den jeweiligen Anforderungen werden konkrete Bedingungen gestellt. Bei der Umsetzung der Bedingungen wird dazu nach Prioritäten unterschieden. So sollen Webseiten nach dem Grad ihrer Barrierefreiheit unterschieden werden können.
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung(BITV)
Die, vom Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, herausgegebene BITV richtet sich nach der WCAG 1.0. Die beiden ersten Prioritäten wurden jedoch zusammengefasst, so dass nur zwei Qualitätsabstufungen entstehen. Praxisorientiert und verständlich aufgearbeitet wird die Verordnung auf der Webseite einfach-fuer-alle.de
Wie geht die Entwicklung weiter?
Die WAI arbeitet derzeit an der WCAG 2.0 für Anfang 2007. Hiermit sollen die Richtlinien, die ursprünglich für HTML-basierte Medien geschaffen wurden, für alle elektronische Medien verallgemeinert werden. Ferner soll die Strukturierung klarer werden.
Über dieses Buch
Die Zielsetzung ist die Gleichstellung behinderter Menschen. Gerade für diese Zielgruppe kann die virtuelle Welt des Internets eine wertvolle Brücke in die reale Welt sein. Jedoch sprechen wir hier nicht über Webseiten, die speziell nur für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen werden. "Behindert", im Sinne von "durch die Medienflut überfordert", sind wir im Grunde alle. Somit sollte Barrierefreiheit als eine Selbstverpflichtung der Webautoren, im Sinne aller Nutzer des Internets, verstanden werden.
Im Folgenden wollen wir die Richtlinien nicht erneut erklären. Vielmehr wollen wir am Beispiel "content-housing" Probleme und Lösungsvorschläge kritisch erörtern. Dies betrifft die Entwicklung des CMS's sowie dessen Nutzung. Wir richten uns hierbei nach der Gliederung der BITV. Das Buch wird regelmässig um ein Kapitel ergänzt. Jedes Kapitel beschäfftigt sich mit einer Anforderung(also 14).
Seite 1Inhaltsübersicht:
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:: Vorwort - barrierefreies Content-Management, eine kleine Einführung, Seite 1 (00-2000)
:: Anforderung-01 - Behandlung von Bildern, Seite 2 (09-2006)
:: :: :: anf01-see.jpg - anf01-see.jpg, Seite 2 Anlage (49-2005)
:: :: :: kommentar 01 - kommentar zu 01, Seite 2 Anlage (05-2006)
:: Anforderung-02 - Farbbedeutungen, Farbkontraste, Seite 3 (22-2006)
:: Anforderung-03 - Saubere Auszeichnungen, Seite 4 (08-2006)
:: resümee - ein paar Schlussbemerkungen, Seite 5 (30-2006)

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